Transparenz

Die KBB GmbH legt ihre Aufwendungen für Werbung und Kommunikationsmaßnahmen offen.  

Die Veröffentlichung erfolgt gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) 2024/1083 (European Media Freedom Act), der Transparenzanforderungen für staatliche Werbeausgaben und Kommunikationsmaßnahmen öffentlicher Stellen festlegt. Neben finanziellen Leistungen gewährt die KBB GmbH ihren Medienpartnern vor allem Sachleistungen, die in der Auflistung mit den entsprechenden Wertbeträgen ausgewiesen sind. 
  
Die Berichtspflicht beginnt mit dem 8. August 2025 und erfolgt jährlich.  

Transparenzberichte